Allgemeine Verkaufsbedingungen
AQ-forklifts ist der Handelsname der Hermans Heftrucks BV für den Verkauf an Händler.
Die untenstehenden Bedingungen sind integraler Bestandteil des Vertrages, unter Ausschluss der eigenen Bedingungen des Kunden. Nur durch eine schriftliche Übereinkunft kann hiervon abgewichen werden.
-
Die gebrauchte Ware wird so geliefert, wie ihr Zustand auf der Rechnung oder dem Bestellschein beschrieben und vom Käufer gesehen und ausgewählt wurde. Der Käufer muss die gelieferte Ware umgehend kontrollieren. Eventuelle Beschwerden müssen innerhalb von 8 Werktagen nach Empfang der Ware gemeldet werden. Verborgene Mängel von Neuware müssen spätestens innerhalb von 8 Werktagen nach deren Entdeckung gemeldet werden.
-
Die Ware wird, unter Berücksichtigung der in der Branche üblichen Toleranz für Industrie und Handel, innerhalb der auf dem Bestellschein genannten Frist geliefert. Eventuelle Lieferverzögerungen sind kein Grund für die Gewährung von Schadensvergütung oder eine Auflösung des Vertrages.
-
Sofern nicht anders vereinbart, findet die Lieferung beim Käufer statt. Risiko und Kosten des Transports gehen zu Lasten des Käufers.
-
Eine Stornierung der ist nur möglich, wenn diese, spätestens 8 Werktage nach der Bestellung, vom Käufer schriftlich angefragt und durch uns schriftlich bestätigt wurde. Im Falle einer Stornierung, wird für den Käufer eine Pauschalentschädigung von 20 % (zwanzig) des Gesamtbestellwerts fällig, ohne Schadensnachweispflicht für den Verkäufer.
-
Unsere Ware ist stets vor der Lieferung zu bezahlen. Bei voll- oder teilweiser Nichtbezahlung der Rechnung zum Fälligkeitsdatum wird von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung, der Rechnungsbetrag um 10 % Zinsen pro Jahr und eine Pauschalentschädigung von 10 %, mindestens aber 50 EUR, erhöht. Alle anderen Rechnungen werden sofort fällig.
-
Die gelieferte Ware bleibt so lange unser Eigentum, bis der vollständige Preis (Hauptsumme, Unkosten und Zinsen) bezahlt ist. Der Käufer trägt ab der Lieferung das Risiko.
-
Wenn der Käufer seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt, behalten wir uns nach Inverzugsetzung das Recht vor, entweder unsere Verpflichtungen zu kürzen oder den Vertrag, ohne Anspruch auf Schadensvergütung, ohne gerichtliche Mitwirkung zu kündigen, falls die Inverzugsetzung innerhalb von 8 Werktagen keine oder keine weiterführenden Folgen hatte.
-
Im Falle eines Konkurses, erkennbaren Unvermögens oder höherer Gewalt, behalten wir uns das Recht vor, den Vertrag ohne vorherige Inverzugsetzung einseitig zu kündigen.
- Auf alle unsere Verträge ist belgisches Recht anwendbar. Eventuelle Rechtsstreitigkeiten werden ausschließend von den für unseren Firmensitz zuständigen Gerichten verhandelt.